Nachprüfungsantrag wegen Zuschlagserteilung als unzulässig verworfen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen, da der Zuschlag bereits wirksam erteilt war und kein Unwirksamkeitsgrund vorlag. Bereits bestandskräftig erfolgte Ausschlüsse der Antragstellerin im Teilnahmewettbewerb aufgrund unvollständiger Eignungsnachweise führten zur Unzulässigkeit weiterer Rügen. Die Kammer betonte, dass Nachprüfungsverfahren dem subjektiven Rechtsschutz dienen und von Amts wegen nicht statthaft sind.
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Vergaberecht-Begriffe
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