VK 1 - 95/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.10.2018

Nachprüfungsantrag wegen Zuschlagserteilung als unzulässig verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 135 GWB§ 134 GWB§ 169 GWB§ 51 SektVO§ 122 GWB§ 161 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen, da der Zuschlag bereits wirksam erteilt war und kein Unwirksamkeitsgrund vorlag. Bereits bestandskräftig erfolgte Ausschlüsse der Antragstellerin im Teilnahmewettbewerb aufgrund unvollständiger Eignungsnachweise führten zur Unzulässigkeit weiterer Rügen. Die Kammer betonte, dass Nachprüfungsverfahren dem subjektiven Rechtsschutz dienen und von Amts wegen nicht statthaft sind.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ZuschlagserteilungUnwirksamkeitAusschlussTeilnahmewettbewerbUnzulässigkeitNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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