Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teils als unzulässig, teils als unbegründet zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte fehlerhafte Informationsschreiben, eine unterlassene Preisprüfung, eine fehlerhafte Anwendung der Wertungsskala und eine mangelhafte Wertungsdokumentation. Die Kammer sah die Informationsschreiben als teilweise fehlerhaft an, die Rüge der Preisprüfung als unbegründet und die Wertung als rechtmäßig. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.
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