VK 1 - 95/22 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.12.2022

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teils als unzulässig, teils als unbegründet zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 60 VgV§ 165 GWB§ 97 GWB§ 62 GWB§ 62 VgV§ 182 GWB§ 160 GWB§ 169 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte fehlerhafte Informationsschreiben, eine unterlassene Preisprüfung, eine fehlerhafte Anwendung der Wertungsskala und eine mangelhafte Wertungsdokumentation. Die Kammer sah die Informationsschreiben als teilweise fehlerhaft an, die Rüge der Preisprüfung als unbegründet und die Wertung als rechtmäßig. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragInformationsschreibenPreisprüfungWertungsskalaVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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