VK 1 - 97/19 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 24.01.2020

Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Eignungsnachweise zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 46 VgV§ 47 VgV§ 56 VgV§ 160 GWB§ 182 GWB§ 169 GWB§ 172 GWB§ 97 GWB§ 122 GWB§ 63 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin rügte, dass ihr Teilnahmeantrag zu Unrecht ausgeschlossen worden sei, da die geforderten Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit und zur Verfügbarkeit von Personal nicht korrekt erbracht worden seien. Die Kammer entschied, dass die Bieterin die Anforderungen an die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit und zur Verfügbarkeit des eingesetzten Personals nicht erfüllt hatte und die Nachreichung oder Korrektur nicht verlangt werden konnte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsnachweiseTechnische LeistungsfähigkeitPersonalverfügbarkeitTeilnahmeantragNachreichung von Unterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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