VK 1 - 98/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.11.2016

Nachprüfungsantrag wegen Produktneutralität und losweiser Vergabe zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 97 GWB§ 182 GWB§ 167 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte eine nicht produktneutrale und nicht losweise Vergabe von Sanitärfertigzellen. Die Kammer sah keine Produktneutralitätsverletzung und begründete die Zusammenfassung der Leistungen mit technischen und wirtschaftlichen Erwägungen der Antragsgegnerin.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Produktneutralitätlosweise VergabeSanitärfertigzellenLeistungsbeschreibungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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