VK 1 - 99/17 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 04.10.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zu Rollstühlen und Elektromobilen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 167 GWB§ 103 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Rollstühlen und Elektromobilen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung als unangemessen hoch und beanstandete die vertraglichen Regelungen zur Empfangsbestätigung durch Versicherte. Die Kammer sah jedoch keine Vergaberechtsverstöße und wies den Antrag zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragSicherheitsleistungEmpfangsbestätigungRollstühleElektromobile

Vergaberecht-Begriffe

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