VK 1 - 99/18 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 24.10.2018

Vergabekammer des Bundes verwirft Nachprüfungsantrag wegen Unzuständigkeit

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 99 GWB§ 182 GWB§ 110 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen, da sie für das streitgegenständliche Vergabeverfahren nicht zuständig ist. Die Kammer begründete dies damit, dass die Handwerkskammer als Antragsgegnerin in diesem Fall nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB handelte. Dies lag zum einen daran, dass die Handwerkskammer nicht von Stellen nach § 99 Nr. 1 oder 3 GWB überwiegend finanziert oder deren Leitung unterstellt war. Zum anderen wurden die von dem Los umfassten Maßnahmen nicht zu mehr als 50 % subventioniert.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Vergabekammer des BundesUnzuständigkeitöffentlicher AuftraggeberHandwerkskammerSubventionierungGWB

Vergaberecht-Begriffe

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