Vergabekammer des Bundes verwirft Nachprüfungsantrag wegen Unzuständigkeit
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen, da sie für das streitgegenständliche Vergabeverfahren nicht zuständig ist. Die Kammer begründete dies damit, dass die Handwerkskammer als Antragsgegnerin in diesem Fall nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB handelte. Dies lag zum einen daran, dass die Handwerkskammer nicht von Stellen nach § 99 Nr. 1 oder 3 GWB überwiegend finanziert oder deren Leitung unterstellt war. Zum anderen wurden die von dem Los umfassten Maßnahmen nicht zu mehr als 50 % subventioniert.
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Vergaberecht-Begriffe
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