VK 2 - 4/23 ·2. Vergabekammer des Bundes ·veröffentlicht 27.02.2023

Verweisungsbeschluss: Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verwiesen

Betroffene Normen

§ 159 GWB§ 156 GWB§ 134 GWB§ 17a GWB§ 99 GWB§ 162 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer Südbayern verwiesen. Streitpunkt war die Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes. Die Kammer entschied, dass der Auftrag nicht der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen ist, da die beschafften Güter dauerhaft dem Betrieb eines Aufgabenträgers dienen und die leasinggebenden Gesellschaften die Eigentümer werden, während die Antragsgegnerin lediglich als operative Abwicklerin fungiert.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ZuständigkeitVerweisungsbeschlussBundesrepublik DeutschlandLeasingmodellAufgabenträger

Vergaberecht-Begriffe

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