Verweisungsbeschluss: Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verwiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer Südbayern verwiesen. Streitpunkt war die Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes. Die Kammer entschied, dass der Auftrag nicht der Bundesrepublik Deutschland zuzurechnen ist, da die beschafften Güter dauerhaft dem Betrieb eines Aufgabenträgers dienen und die leasinggebenden Gesellschaften die Eigentümer werden, während die Antragsgegnerin lediglich als operative Abwicklerin fungiert.
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