VK 2 - 2/23 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.02.2023

Vergabekammer: Unwirksamer Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 97 GWB§ 135 GWB§ 127 GWB§ 56 VgV§ 182 GWB§ 165 GWB§ 103 GWB§ 99 GWB§ 106 GWB§ 3 VgV§ 169 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass der erteilte Zuschlag für Reinigungsleistungen von Anfang an unwirksam ist. Die Antragsgegnerin wurde angewiesen, die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen. Die Kammer begründete dies mit Fehlern bei der Wertung der Zuschlagskriterien, insbesondere bei der Berücksichtigung von Bedarfspositionen und der Auswertung von Kriterien wie Verweildauer und unproduktiven Stunden. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu gleichen Teilen auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerUnwirksamkeit des ZuschlagsAngebotswertungZuschlagskriterienNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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