Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelhafter Wertungsdokumentation
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
§ 160 GWB§ 134 GWB§ 165 GWB§ 127 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war, dass die Wertung der Angebote nicht hinreichend eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert war. Das Vergabeverfahren muss zurückversetzt werden. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Beteiligten aufgeteilt.
Schlagworte
VergabekammerZuschlagWertungDokumentationNachprüfungsverfahrenHOAI
Vergaberecht-Begriffe
🔔
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 78/23 — Nachprüfungsantrag wegen unvollständiger Preisaufgliederung zurückgewiesen
- VK 2 - 64/23 — Nachprüfungsantrag wegen Interimsvergabe verworfen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen