VK 1 - 99/22 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.12.2022

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelhafter Wertungsdokumentation

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 134 GWB§ 165 GWB§ 127 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war, dass die Wertung der Angebote nicht hinreichend eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert war. Das Vergabeverfahren muss zurückversetzt werden. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Beteiligten aufgeteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerZuschlagWertungDokumentationNachprüfungsverfahrenHOAI

Vergaberecht-Begriffe

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