Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Leistungsverzeichnis-Übermittlung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat dem Antragsgegner untersagt, in einem Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür ist die unklare Übermittlung eines aktualisierten Leistungsverzeichnisses per E-Mail an die Antragstellerin. Die Kammer bemängelt, dass der Antragsgegner nicht sicherstellen konnte, dass die Bieterin die aktualisierten Unterlagen tatsächlich erhalten hat. Das Verfahren soll zurückversetzt werden.
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Vergaberecht-Begriffe
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