VK 2 - 1/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 03.02.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Leistungsverzeichnis-Übermittlung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 110 GWB§ 128 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat dem Antragsgegner untersagt, in einem Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür ist die unklare Übermittlung eines aktualisierten Leistungsverzeichnisses per E-Mail an die Antragstellerin. Die Kammer bemängelt, dass der Antragsgegner nicht sicherstellen konnte, dass die Bieterin die aktualisierten Unterlagen tatsächlich erhalten hat. Das Verfahren soll zurückversetzt werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LeistungsverzeichnisE-Mail-ÜbermittlungNachversandBieterinformationVergabeverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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