VK 2 - 10/23 ·2. Vergabekammer des Bundes ·veröffentlicht 27.03.2023

Nachprüfungsantrag wegen angeblich unangemessener Preise zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 57 VgV§ 56 VgV§ 134 GWB§ 165 GWB§ 97 GWB§ 103 GWB§ 159 GWB§ 106 GWB§ 3 VgV§ 160 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass die Antragsgegnerin die Preise des wirtschaftlichsten Bieters nicht ausreichend auf ihre Angemessenheit geprüft habe. Die Kammer sah jedoch keine Anhaltspunkte für einen Vergaberechtsverstoß und wies den Antrag zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

PreisprüfungAuskömmlichkeitNachprüfungsantragVergabekammerVerkehrssicherung

Vergaberecht-Begriffe

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