VK 2 - 100/22 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.12.2022

Nachprüfungsantrag wegen Sicherheitsüberprüfung und Kalkulation zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 122 GWB§ 134 GWB§ 97 GWB§ 127 GWB§ 42 VgV§ 103 GWB§ 99 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 46 VgV§ 57 VgV§ 8 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte insbesondere, dass die Anforderungen an die Sicherheitsüberprüfung des Reinigungspersonals erst nach Zuschlagserteilung geprüft würden und der Zeitraum bis Vertragsbeginn für die Überprüfung zu kurz sei. Zudem bemängelte sie die Kalkulation und Auswertung der Angebote. Die Kammer sah die Informationspflichten der Vergabestelle als erfüllt an und die Kalkulation als zulässig.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

SicherheitsüberprüfungEignungsprüfungKalkulationVergabeunterlagenNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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