Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Produktkonformität zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte, dass das Angebot der Beigeladenen nicht berücksichtigungsfähig sei, da das angebotene Produkt den Anforderungen der Vergabeunterlagen nicht entspreche. Streitpunkt war die Berechnung der Wirkstoffmenge, ob die insgesamt im Behälter enthaltene oder die über das Mundstück abgegebene Menge maßgeblich sei. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Antragsgegnerinnen die Vergabeunterlagen korrigiert hatten und die Berechnungsgrundlage auf die abgegebene Wirkstoffmenge abstellte, was dem Produkt der Beigeladenen entsprach.
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Vergaberecht-Begriffe
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