VK 2 - 106/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.10.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlender Ausschließlichkeitsrechte

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 14 VgV§ 182 GWB§ 160 GWB§ 31 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat dem Antragsgegner untersagt, einen Zuschlag an die Beigeladene zu erteilen. Streitpunkt war, ob die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund von Patentrechten zulässig ist. Die Kammer gab der Antragstellerin Recht, da die vom Antragsgegner angeführten Patente die Beigeladene nicht als einziges Unternehmen zur Leistungserbringung befähigten und die Markterkundung nicht ordnungsgemäß erfolgt sei.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Verhandlungsverfahren ohne TeilnahmewettbewerbAusschließlichkeitsrechtePatentschutzMarkterkundungTransparenzbekanntmachung

Vergaberecht-Begriffe

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