VK 2 - 109/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.01.2021

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teils zurück und verwirft ihn

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 60 VgV§ 124 GWB§ 134 GWB§ 182 GWB§ 161 GWB§ 103 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 106 GWB§ 3 VgV§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teils verworfen und im Übrigen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine angeblich unzulässige Spekulationskalkulation des Beigeladenen sowie eine nicht auskömmliche Kalkulation gemäß § 60 VgV. Die Kammer sah die Rügen als nicht durchgreifend an und wies den Antrag zurück. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragVergabekammerZurückweisungVerwerfungKostenentscheidung

Vergaberecht-Begriffe

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