VK 2 - 109/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.10.2021

Nachprüfungsantrag wegen mangelhafter Vorabinformation verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 124 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 135 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin beanstandete die mangelnde Transparenz der Zuschlagskriterien und die unzureichende Information über die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihres Angebots. Die Kammer sah die Informationspflichten als erfüllt an und wies auch den Hilfsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Zuschlags zurück. Weitergehende Akteneinsicht wurde ebenfalls versagt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VorabinformationZuschlagskriterienTransparenzNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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