VK 2 - 111/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.11.2016

Nachprüfungsantrag wegen Lieferfristen bei parenteraler Zubereitung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 128 GWB§ 21 VgV§ 103 GWB§ 160 GWB§ 57 VgV§ 124 GWB§ 125 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag eines Bieters zurück, der die Eignung eines Konkurrenten für die Lieferung parenteraler Zubereitungen anzweifelte. Der Antragsteller rügte, dass der Bieter die vertraglich vorgesehene Lieferfrist von 90 Minuten für Ad-hoc-Lieferungen nicht einhalten könne. Die Kammer sah die Prognose der Vergabestelle, dass die Frist eingehalten werden könne, als nachvollziehbar an und wies den Antrag zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

parenterale ZubereitungLieferfristAd-hoc-LieferungEignungsprüfungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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