VK 2 - 112/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.10.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen fehlender geeigneter Referenzen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 46 VgV§ 182 GWB§ 159 GWB§ 122 GWB§ 134 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte den Ausschluss ihres Angebots, da sie die geforderten Referenzen für Bodenbeläge im Außenbereich nicht vollständig und fristgerecht vorgelegt habe. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die vorgelegte Referenz "Parkhaus" sich auf Innenbereiche bezog und die nachgereichten Referenzen nicht den Anforderungen entsprachen. Die Kammer bejahte die Zulässigkeit des Antrags, verneinte jedoch die Begründetheit.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ReferenzenEignungsnachweiseBodenbeläge AußenbereichAusschluss AngebotNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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