VK 2 - 113/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 01.12.2016

Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Eignung eines Bieters verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 165 GWB§ 48 VgV§ 21 VgV§ 103 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 163 GWB§ 60 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag eines Bieters verworfen. Der Antragsteller rügte die mangelnde Eignung des Beigeladenen und behauptete, dieser habe falsche Angaben gemacht und sei nicht zuverlässig. Die Vergabekammer sah die vorgebrachten Zweifel als nicht ausreichend an, um die Eignung des Beigeladenen in Frage zu stellen und die Vergabestelle zu einer weitergehenden Aufklärung zu zwingen. Der Antragsteller trug die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungZuverlässigkeitLeistungsfähigkeitNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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