Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
§ 134 GWB§ 160 GWB§ 57 VgV§ 165 GWB§ 97 GWB§ 42 VgV§ 166 GWB§ 124 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Streitpunkt war die Erfüllung von Mindestanforderungen an Versetzfahrzeuge, insbesondere die Selbstaufrichtungsfähigkeit, sowie die Wertung von Preis und Qualität. Die Kammer entschied, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Schlagworte
VergabekammerNachprüfungsantragMindestanforderungenSelbstaufrichtungsfähigkeitPreiswertungQualitätswertung
Vergaberecht-Begriffe
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