VK 2 - 115/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.11.2021

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 160 GWB§ 57 VgV§ 165 GWB§ 97 GWB§ 42 VgV§ 166 GWB§ 124 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Streitpunkt war die Erfüllung von Mindestanforderungen an Versetzfahrzeuge, insbesondere die Selbstaufrichtungsfähigkeit, sowie die Wertung von Preis und Qualität. Die Kammer entschied, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragMindestanforderungenSelbstaufrichtungsfähigkeitPreiswertungQualitätswertung

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen