VK 2 - 116/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.11.2017

Nachprüfungsantrag wegen angeblicher Vergaberechtsverstöße als unzulässig verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 17 VOB/A§ 107 GWB§ 159 GWB§ 167 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin als unzulässig verworfen. Die Bieterin hatte eine Vielzahl von Vergaberechtsverstößen beanstandet, darunter die Eignungskriterien, die Fristsetzung und die Gewichtung der Zuschlagskriterien. Die Vergabekammer begründete die Unzulässigkeit damit, dass der Antrag verfrüht gestellt worden sei, da die endgültigen Vergabeunterlagen noch nicht vorlagen und vorbeugender Rechtsschutz im Vergaberecht nicht vorgesehen sei. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragUnzulässigkeitVerfrühungVergaberechtsverstößeEignungskriterienVergabeunterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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