VK 2 - 118/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.02.2019

Zuschlag auf Angebot der Beigeladenen untersagt

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 134 GWB§ 160 GWB§ 60 VgV§ 97 GWB§ 45 VgV§ 161 GWB§ 56 VgV§ 167 GWB§ 122 GWB§ 168 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht wurde der Antragsgegnerin aufgegeben, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen. Streitpunkt war die mangelhafte Nachweisführung der Beigeladenen bezüglich der Erfüllung von Muss-Kriterien und des Finanzierungskonzepts. Die Kammer sah die Nachweise als nicht ausreichend an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenZuschlagsverbotFinanzierungskonzeptMuss-Kriterien

Vergaberecht-Begriffe

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