VK 2 - 119/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 06.12.2016

Vergabekammer weist Ausschluss eines Nebenangebots zurück und ordnet erneute Wertung an

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 16 VOB/A§ 106 GWB§ 160 GWB§ 15 VOB/A§ 186 GWB§ 3 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass die Antragsgegnerin das Nebenangebot der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut prüfen muss. Zuvor wurde das Angebot der Antragstellerin ausgeschlossen, da geforderte Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt worden seien. Die Kammer hat diesen Ausschluss teilweise aufgehoben und eine erneute Wertung angeordnet, da die Wertungsmatrix und die Art der Nachforderung als fehlerhaft erachtet wurden. Im Übrigen wurde der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NebenangebotAusschlussWertungNachforderungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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