VK 2 - 119/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.12.2021

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen widersprüchlicher Dienstzeiten zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 15 VgV§ 160 GWB§ 134 GWB§ 63 VgV§ 165 GWB§ 106 GWB§ 57 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitpunkt war die Bewertung des Angebots der Antragstellerin hinsichtlich der Dienstplangestaltung und Einsatzkonzeption. Die Kammer stellte fest, dass die von der Antragstellerin ursprünglich angebotenen Dienstzeiten nicht mit den Vorgaben des Auftraggebers übereinstimmten. Eine frühere Aufklärung im Rahmen eines anderen Verfahrens wurde als ausreichend erachtet, um einen formalen Ausschlussgrund zu beseitigen, jedoch nicht, um die inhaltliche Bewertung des Angebots zu verbessern. Die abweichende Bewertung im Nachprüfungsverfahren wurde von der Kammer als nicht vergaberechtswidrig eingestuft.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

DienstzeitenDienstplangestaltungAufklärungWertungNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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