VK 2 - 120/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.10.2017

Vergabekammer: Angebotsmuster muss nicht zwingend exakt den Vorgaben entsprechen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

Betroffene Normen

§ 15 VgV§ 160 GWB§ 97 GWB§ 20 VgV§ 182 GWB§ 99 GWB§ 159 GWB§ 31 VgV§ 168 GWB§ 8 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass die Antragsgegnerin das Angebotsmuster der Antragstellerin vollständig in die Prüfung und Bewertung einbeziehen muss. Die Antragstellerin wurde wegen Abweichungen ihres Angebotsmusters von den technischen Vorgaben ausgeschlossen. Die Kammer gab der Antragsgegnerin auf, das Muster unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu prüfen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AngebotsmusterTechnische VorgabenAusschlussNachforderungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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