Vergabekammer: Angebotsmuster muss nicht zwingend exakt den Vorgaben entsprechen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass die Antragsgegnerin das Angebotsmuster der Antragstellerin vollständig in die Prüfung und Bewertung einbeziehen muss. Die Antragstellerin wurde wegen Abweichungen ihres Angebotsmusters von den technischen Vorgaben ausgeschlossen. Die Kammer gab der Antragsgegnerin auf, das Muster unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu prüfen.
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