VK 2 - 123/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.12.2016

Nachprüfungsantrag wegen mangelhafter Leistungsbeschreibung und intransparenter Wertungskriterien zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 60 VgV§ 160 GWB§ 163 GWB§ 127 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag eines Bieters gegen die Vergabe von Projektträgerleistungen teilweise verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Der Antragsteller rügte insbesondere eine unklare Leistungsbeschreibung, unzumutbare Risiken für Bieter, fehlende Transparenz der Wertungskriterien und eine Verletzung des Missbrauchsverbots bei Rahmenvereinbarungen. Die Kammer sah die Rügen als teilweise unbegründet an und wies die Kosten dem Antragsteller zu.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LeistungsbeschreibungWertungskriterienRahmenvereinbarungNachprüfungsantragTransparenzRisiken

Vergaberecht-Begriffe

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