VK 2 - 125/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.12.2016

Vergabekammer weist Aufhebung des Verfahrens zurück und ordnet Neubewertung an

Ergebnis: Nachprüfungsantrag stattgegeben, Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 63 VgV§ 99 GWB§ 165 GWB§ 155 GWB§ 160 GWB§ 130 GWB§ 64 VgV§ 56 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat die Aufhebung eines Vergabeverfahrens durch die Antragsgegnerin beanstandet. Die Antragsgegnerin hatte das Verfahren nach einer Rüge eines Bieters zurückversetzt, da die Anforderungen an Referenzen als missverständlich erachtet wurden. Die Kammer entschied, dass die ursprünglichen Vergabeunterlagen ausreichend klar waren und die Rückversetzung nicht gerechtfertigt war. Sie ordnete an, dass die Antragsgegnerin erneut in die Wertung der Erstangebote eintreten muss.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeverfahrenAufhebungRückversetzungReferenzanforderungenWertung

Vergaberecht-Begriffe

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