VK 2 - 127/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.12.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag gegen Aufhebung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 182 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 179 GWB§ 63 VgV

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Aufhebung eines Vergabeverfahrens zurückgewiesen. Die Vergabestelle hatte das Verfahren mit der Begründung aufgehoben, dass das einzige eingegangene Angebot der Bieterin unangemessen hoch sei und das Budget überschritten werde. Die Kammer folgte der Argumentation der Vergabestelle, dass das Angebot unwirtschaftlich gewesen sei und die Aufhebung daher rechtmäßig erfolgt sei.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung Vergabeverfahrenunangemessen hohes AngebotBudgetüberschreitungNachprüfungsantragVergabekammer

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