VK 2 - 131/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.01.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag und fordert teilweise Rückversetzung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 20 VgV§ 2 VOB§ 111 GWB§ 3 VOB§ 160 GWB§ 163 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Sie wurde aufgefordert, das Verfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht partiell zurückzuversetzen. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten wurden entsprechend der Entscheidung aufgeteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerZuschlagNachprüfungsantragVergabeverfahrenKostenentscheidung

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