VK 2 - 138/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.01.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzulässigem Loszuschnitt

Ergebnis: Zuschlag untersagt und Losaufteilung angeordnet

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 97 GWB§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag für Los 1 (Postdienstleistungen Region Nord) zu erteilen. Die Kammer begründete dies damit, dass die Einbeziehung von zwei großen, bundesweit zu versendenden Sendungsvolumina von externen Dienstleistern in dieses Los vergaberechtswidrig sei. Diese Sendungen hätten separat ausgeschrieben werden müssen, da sie sich in Anforderungen und Umfang von den übrigen regionalen Postdienstleistungen unterscheiden und eine Teilnahme kleinerer, regionaler Bieter unmöglich machten. Die Antragsgegnerin wurde aufgefordert, das Los bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in zwei Lose aufzuteilen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LoszuschnittPostdienstleistungenAufteilung in TeilloseWettbewerbVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen