Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhaften Ausschlusses wegen Lohngleitung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Die Antragstellerin wurde wegen angeblich widersprüchlicher Angaben zur Lohngleitklausel ausgeschlossen. Die Kammer sah den Ausschluss als fehlerhaft an, da die Antragstellerin durch die Einreichung eines unausgefüllten Formblatts 224 und die Angabe ihres Verrechnungslohns im Leistungsverzeichnis deutlich gemacht habe, keine Lohngleitung zu beanspruchen. Das Vergabeverfahren wurde in den Stand der Wertung zurückversetzt.
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