VK 2 - 140/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.12.2017

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelnder Neuzertifizierung

Ergebnis: Zuschlag untersagt und Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

Betroffene Normen

§ 31 VSVgV§ 134 GWB§ 165 GWB§ 169 GWB§ 99 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 119 GWB§ 15 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte den Ausschluss ihrer Angebote, da sie die geforderte vollständige Neuzertifizierung von Fahrzeugen nicht erbracht habe. Die Vergabekammer untersagte der Antragsgegnerin die Erteilung des Zuschlags und verpflichtete sie, die Angebote der Antragstellerin erneut formell zu prüfen. Die Kammer begründete dies damit, dass die Antragsgegnerin die Angebote der Antragstellerin nicht hätte ausschließen dürfen, da die Ausführungen der Antragstellerin im Angebotsschreiben nicht eindeutig auf eine Nichtdurchführung der Neuzertifizierung hindeuteten und die Antragsgegnerin vor dem Ausschluss eine Aufklärung hätte verlangen müssen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NeuzertifizierungAusschluss von AngebotenAufklärungspflichtVergabekammerNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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