Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelhafter Aufklärung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss das Vergabeverfahren zurückversetzen und die Antragstellerin erneut zur Aufklärung ihres Angebots auffordern. Streitpunkt war die Angemessenheit der Preise und die Mitwirkung der Antragstellerin an der Aufklärung, nachdem diese auf eine Aufforderung der Antragsgegnerin nur teilweise und verspätet reagiert hatte. Die Kammer sah die Aufklärung als nicht ausreichend an.
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Vergaberecht-Begriffe
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