VK 2 - 148/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.01.2018

Nachprüfungsantrag wegen angeblich unauskömmlicher Kalkulation zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 16d VOB/A§ 160 GWB§ 13 VOB§ 60 VgV§ 5 VOB/A§ 99 GWB§ 159 GWB§16d VOB/A§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte, dass das Angebot der Beigeladenen für Instandhaltungsarbeiten unauskömmlich kalkuliert sei und die Beigeladene die geforderte Reaktionszeit nicht einhalten könne. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie stellte fest, dass die Frage der Unauskömmlichkeit nicht aufzugreifen sei, da die Differenz der Angebotssummen gering war und die Gesamtsummen der Angebote deutlich über einer Million Euro lagen. Auch die Rüge bezüglich der Reaktionszeit wurde nicht als begründet angesehen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

UnauskömmlichkeitAngebotspreisReaktionszeitNachprüfungsverfahrenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen