VK 2 - 15/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.04.2020

Vergabekammer: Krankenhausbewachung als kritische Infrastruktur ausreichend

Ergebnis: Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat die Antragsgegnerin aufgefordert, die Angebotswertung zu wiederholen. Streitpunkt war, ob die Bewachung eines Krankenhauses als Nachweis für Erfahrung mit kritischer Infrastruktur im Sinne der Ausschreibung gilt. Die Antragstellerin hatte hierfür eine Referenz eines Krankenhauses vorgelegt, die Antragsgegnerin wertete dies jedoch als nicht ausreichend, da es sich nicht um eine vergleichbare zivile kritische Infrastruktur handele und die Leistung unbewaffnet erbracht wurde. Die Kammer gab der Antragstellerin im Ergebnis Recht.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeunterlagenZuschlagskriterienkritische InfrastrukturObjektverantwortlicherReferenzschreibenAngebotswertung

Vergaberecht-Begriffe

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