Vergabekammer: Krankenhausbewachung als kritische Infrastruktur ausreichend
Ergebnis: Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer hat die Antragsgegnerin aufgefordert, die Angebotswertung zu wiederholen. Streitpunkt war, ob die Bewachung eines Krankenhauses als Nachweis für Erfahrung mit kritischer Infrastruktur im Sinne der Ausschreibung gilt. Die Antragstellerin hatte hierfür eine Referenz eines Krankenhauses vorgelegt, die Antragsgegnerin wertete dies jedoch als nicht ausreichend, da es sich nicht um eine vergleichbare zivile kritische Infrastruktur handele und die Leistung unbewaffnet erbracht wurde. Die Kammer gab der Antragstellerin im Ergebnis Recht.
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