Zuschlagserteilung wegen unklarer Gerüstpositionen untersagt
Ergebnis: Antrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer untersagte die Zuschlagserteilung und wies die Antragsgegnerin an, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und die Vergabeunterlagen zu überarbeiten. Streitpunkt war die Ausgestaltung und Kalkulation von Gerüstpositionen, die zu erheblichen Preisunterschieden zwischen den Bietern führte. Die Kammer sah die Leistungsbeschreibung in Bezug auf die Gerüstpositionen als nicht ausreichend bestimmt an, was eine Nachvollziehbarkeit der Angebotspreise erschwerte.
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