VK 2 - 15/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.05.2021

Zuschlagserteilung wegen unklarer Gerüstpositionen untersagt

Ergebnis: Antrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 165 GWB§ 134 GWB§ 2 VOB§ 160 GWB§ 121 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer untersagte die Zuschlagserteilung und wies die Antragsgegnerin an, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und die Vergabeunterlagen zu überarbeiten. Streitpunkt war die Ausgestaltung und Kalkulation von Gerüstpositionen, die zu erheblichen Preisunterschieden zwischen den Bietern führte. Die Kammer sah die Leistungsbeschreibung in Bezug auf die Gerüstpositionen als nicht ausreichend bestimmt an, was eine Nachvollziehbarkeit der Angebotspreise erschwerte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeverfahrenZuschlagGerüstpositionenLeistungsbeschreibungPreisgestaltungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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