VK 2 - 154/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.01.2018

Nachprüfungsantrag wegen Formmängeln und englischsprachiger Unterlagen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 11 VOB/A§ 13 VOB/A§ 16 VOB/A§ 16a VOB/A§ 23 VOB/A§ 15 VOB/A§ 97 GWB§ 120 GWB§ 160 GWB§ 11b VOB/A§ 165 GWB§ 182 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Streitpunkt war der Ausschluss ihres Angebots wegen angeblicher Formmängel, insbesondere der Verwendung englischsprachiger Nachweise und einer nicht eigenhändigen Unterschrift. Die Kammer entschied, dass die Bieterin die Vorgaben zur Angebotsabgabe in deutscher Sprache und die Schriftform nicht eingehalten hat. Eine Nachforderung von Übersetzungen oder eine Heilung der Mängel wurde abgelehnt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

FormmangelSchriftformSprache des AngebotsNachunternehmerVerpflichtungserklärungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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