VK 2 - 160/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.01.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Mustervergleichbarkeit zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 31 VgV§ 56 VgV§ 99 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen. Die Bieterin wandte sich gegen den Ausschluss ihres Angebots, das wegen angeblich nicht vergleichbarer Dekor- und Farbmuster für Schreibtischplatten und Gestelle ausgeschlossen wurde. Die Kammer bestätigte die Entscheidung der Vergabestelle, da die vorgelegten Muster nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entsprachen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

MustervergleichbarkeitDekoreFarbmusterLeistungsbeschreibungAusschluss

Vergaberecht-Begriffe

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