VK 2 - 18/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.04.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelnder Eignungsnachweise

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 36 GWB§ 159 GWB§ 134 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB§ 1 GWB§ 19 GWB§ 122 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag in einem Vergabeverfahren zu erteilen. Streitpunkt war die Eignung eines Bieters, der geforderte Referenzen für Stahlbauarbeiten, insbesondere für Schrägseilbrücken, nicht nachweislich selbst erbracht hatte. Die Kammer gab den Antragsgegnerinnen auf, das Verfahren in den Stand der Eignungsprüfung zurückzuversetzen und diese zu wiederholen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsprüfungReferenzenStahlbauSchrägseilbrückeBietergemeinschaftNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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