VK 2 - 19/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 09.04.2015

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mängeln im Logistikkonzept

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 97 GWB§ 16 VOL/A§ 111 GWB§ 107 GWB§ 110 GWB§ 3 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für Briefpostdienstleistungen zu erteilen. Grund dafür waren Mängel im Logistikkonzept des Bieters, insbesondere bei der Beschreibung der Zustellung an Großempfänger-Postleitzahlen und der Adressrecherche. Die Kammer bemängelte zudem eine unklare Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Intransparenz bei den Wertungsvorgaben. Ein Nachprüfungsantrag der Antragstellerin auf Neubewertung ihres Angebots wurde zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenLogistikkonzeptZuschlagskriterienEignungskriterienBriefpostdienstleistungen

Vergaberecht-Begriffe

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