VK 2 - 19/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.03.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Migrationskosten zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 10 VSVgV§ 160 GWB§ 97 GWB§ 165 GWB§ 34 VSVgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte die Einbeziehung von Migrationskosten in die Wertung als wettbewerbsverzerrend, da der Vorauftragnehmer hierdurch begünstigt werde. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie begründete dies damit, dass die Berücksichtigung von Migrationskosten bei der reinen Preiswertung zulässig sei und es in der Natur der Sache liege, dass ein Vorauftragnehmer bestehende Infrastruktur und Know-how nutzen könne. Ein Ausgleich durch die Vergabestelle sei nicht geboten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

MigrationskostenWertungPreiswertungWettbewerbsgrundsatzVorauftragnehmer

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen