VK 2 - 19/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.05.2020

Nachprüfungsantrag wegen verspäteten Angebots und Vergabefehlern zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 31 VSVgV§ 127 GWB§ 18 VSVgV§ 34 VSVgV§ 135 GWB§ 160 GWB§ 11 VgV§ 97 GWB§ 121 GWB§ 132 GWB§ 133 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin hatte ihr Angebot zu spät eingereicht und wurde daraufhin ausgeschlossen. Sie machte geltend, dass der verspätete Eingang nicht von ihr zu vertreten sei und rügte zudem diverse Fehler in den Vergabeunterlagen. Die Kammer sah den verspäteten Eingang als von der Bieterin zu vertreten an und wies auch die Rügen bezüglich der Vergabeunterlagen als unbegründet zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragAngebotsfristAusschlussVergabefehler

Vergaberecht-Begriffe

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