VK 2 - 20/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.03.2018

Eignungsnachweis: Referenzen und Nachunternehmer

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 6 VOB/A§ 97 GWB§ 16b VOB/A§ 122 GWB§ 16a VOB/A§ 15 VOB/A§ 165 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 6a VOB/A

Worum ging es?

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Die Antragstellerin rügte die Verneinung ihrer Eignung durch die Antragsgegnerin, da diese eine eigene Referenz sowie Referenzen ihres Nachunternehmers nicht akzeptiert habe. Die Vergabekammer wies den Antrag teilweise als unzulässig zurück und im Übrigen als unbegründet zurück. Die Kammer begründete dies damit, dass die vorgelegten Referenzen die geforderten Mindeststandards nicht erfüllten und die Nachunternehmerin nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungReferenzenNachunternehmerMindeststandardsNachweis

Vergaberecht-Begriffe

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