Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung von Angeboten
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für Briefpostdienstleistungen zu erteilen. Grund hierfür war die fehlerhafte Wertung des Angebots der Antragstellerin, insbesondere in den Kriterien 'Logistikkonzept' und 'Briefgeheimnis'. Die Kammer bemängelte, dass die Antragsgegnerin die Mindestpunktzahlen für diese Kriterien nicht korrekt angewendet hat und das Angebot der Antragstellerin zu Unrecht ausgeschlossen wurde. Bei einer Neubewertung wurde der Nachprüfungsantrag jedoch zurückgewiesen.
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