VK 2 - 21/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.04.2015

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung von Angeboten

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 97 GWB§ 16 VOL/A§ 111 GWB§ 107 GWB§ 110 GWB§ 3 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für Briefpostdienstleistungen zu erteilen. Grund hierfür war die fehlerhafte Wertung des Angebots der Antragstellerin, insbesondere in den Kriterien 'Logistikkonzept' und 'Briefgeheimnis'. Die Kammer bemängelte, dass die Antragsgegnerin die Mindestpunktzahlen für diese Kriterien nicht korrekt angewendet hat und das Angebot der Antragstellerin zu Unrecht ausgeschlossen wurde. Bei einer Neubewertung wurde der Nachprüfungsantrag jedoch zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenAngebotswertungLogistikkonzeptBriefgeheimnisAusschluss

Vergaberecht-Begriffe

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