VK 2 - 21/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.05.2020

Zuschlagserteilung an Bieter mit unzureichenden Umsatzangaben untersagt

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 2 VgV§ 168 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 3 VgV§ 160 GWB§ 122 GWB§ 167 GWB§ 166 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer untersagte die Zuschlagserteilung an den Bieter, da dessen Umsatzangaben zur Erfüllung der Mindestanforderungen nicht ausreichend nachgewiesen waren. Die Bieterin legte widersprüchliche Angaben vor und reichte geforderte Unterlagen nicht fristgerecht ein. Die Kammer sah die Nachweise als unzureichend an, um die Eignung des Bieters zweifelsfrei festzustellen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

UmsatzangabenEignungsnachweisNachforderungAufklärungspflichtVergabekammer

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