Zuschlagserteilung an Bieter mit unzureichenden Umsatzangaben untersagt
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
§ 97 GWB§ 2 VgV§ 168 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 3 VgV§ 160 GWB§ 122 GWB§ 167 GWB§ 166 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer untersagte die Zuschlagserteilung an den Bieter, da dessen Umsatzangaben zur Erfüllung der Mindestanforderungen nicht ausreichend nachgewiesen waren. Die Bieterin legte widersprüchliche Angaben vor und reichte geforderte Unterlagen nicht fristgerecht ein. Die Kammer sah die Nachweise als unzureichend an, um die Eignung des Bieters zweifelsfrei festzustellen.
Schlagworte
UmsatzangabenEignungsnachweisNachforderungAufklärungspflichtVergabekammer
Vergaberecht-Begriffe
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