Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelnder Transparenz und fehlerhafter Wertung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag für "Briefdienstleistungen" zu erteilen. Grund dafür war, dass die Antragsgegnerin das Angebot der Antragstellerin zu Unrecht wegen Nichterfüllung einer Mindestpunktzahl in einem Bewertungskriterium ausgeschlossen hat. Die Kammer bemängelte, dass die Anforderungen an das Konzept nicht transparent genug waren und die Antragsgegnerin Kriterien abwertete, die sie nicht klar gefordert hatte. Die Antragsgegnerin wurde angewiesen, das Vergabeverfahren zu überarbeiten und neu durchzuführen.
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