VK 2 - 23/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.04.2021

Vergabekammer: Ortsbesichtigung und Angebotsfrist – Nachprüfungsantrag teilweise erledigt

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 20 VgV§ 160 GWB§ 5 VgV§ 15 VgV§ 163 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 106 GWB§ 3 VgV§ 127 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass ein Nachprüfungsantrag teilweise erledigt ist, da die Antragsgegnerin der Antragstellerin eine Ortsbesichtigung und eine angemessene Angebotsfrist gewährt hat. Zudem wurde offengelegt, dass ein externer Fachberater in die Angebotswertung einbezogen wird. Im Übrigen wurde der Antrag verworfen. Die Kosten des Verfahrens werden jeweils zur Hälfte von beiden Parteien getragen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

OrtsbesichtigungAngebotsfristNachprüfungsantragVergabekammerFachberaterVerfahrenskosten

Vergaberecht-Begriffe

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