VK 2 - 24/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 03.04.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Hilfsmittelversorgung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 21 VgV§ 160 GWB§ 121 GWB§ 31 VgV§ 106 GWB§ 99 GWB§ 130 GWB§ 28 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Rahmenvereinbarungen über die Hilfsmittelversorgung zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine ermessensfehlerhafte Entscheidung über die Zweckmäßigkeit der Ausschreibung und eine unzureichende Berücksichtigung von Qualitätskriterien. Die Kammer entschied, dass die Rügen unbegründet sind und die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

HilfsmittelversorgungNachprüfungsantragZweckmäßigkeit der AusschreibungQualitätskriterienVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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