VK 2 - 24/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.05.2019

Nachprüfungsantrag wegen angeblichen Ausschlusses und fehlender Zuschlagschance zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 169 GWB§ 57 VgV§ 165 GWB§ 179 GWB§ 176 GWB§ 45 VgV§ 160 GWB§ 20 VOF§ 77 VgV§ 18 VgV§ 167 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück, da diese keine Antragsbefugnis mehr besitze. Die Bieterin hatte zuvor eine Rechtsverletzung im Vergabeverfahren geltend gemacht, die die Vergabekammer teilweise feststellte und die Antragsgegnerin zur Umsetzung von Maßnahmen aufforderte. Trotz Anpassungen durch die Antragsgegnerin machte die Antragstellerin von den neuen Möglichkeiten keinen Gebrauch. Die Vergabekammer sah die Antragsbefugnis als entfallen an, da die Bieterin auch bei hypothetischer Höchstwertung kein wirtschaftlichstes Angebot mehr hätte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragAntragsbefugnisZuschlagschanceVergabeverfahrenRechtsverletzung

Vergaberecht-Begriffe

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