VK 2 - 26/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.06.2019

Nachprüfungsantrag wegen technischer Anforderungen und Nachweispflichten zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 45 VgV§ 31 VgV§ 48 VgV§ 160 GWB§ 168 GWB§ 15 VgV§ 47 VgV§ 14 VgV§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Bieterin rügte unter anderem, dass die geforderte Haftpflichtversicherung nur durch eine Eigenerklärung nachgewiesen werden könne und die technischen Spezifikationen (CPU-Leistung, Software) produktneutral gestaltet sein müssten. Die Kammer sah die Anforderungen der Vergabestelle als vergaberechtskonform an, insbesondere die Möglichkeit, bei Zweifeln Leistungstests zu verlangen und die Spezifikation von Prozessoren und Software, die den spezifischen technischen Bedürfnissen entsprachen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsnachweisHaftpflichtversicherungTechnische SpezifikationenCPU-LeistungSoftwarevorgabeLeistungstests

Vergaberecht-Begriffe

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